Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte
Amt für Verwaltungssteuerung
- Soziale Angelegenheiten -
Bismarckstraße 5
39517 Tangerhütte
Betreuungsvertrag in Tageseinrichtungen ändern
(gemäß § 3 des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) i.V.m. der derzeit geltenden Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte sowie der geltenden Kostenbeitragssatzung zum Aufnahmestichtag)
Angaben zu den aktuell sorgeberechtigten Personen (Antragsteller)
1. Sorgeberechtigte Person
2. Sorgeberechtigte Person
Angaben zum Kind und zur besuchten Tageseinrichtung
Vertragsänderungen
Änderung der täglichen Betreuungszeit
Eine solche Vertragsänderung wird frühestens ab dem 1.Tag des Folgemonats wirksam und ist nur zum Monatsersten möglich.
Zur Geltendmachung des erweiterten Betreuungsanspruches gemäß § 3 Abs. 4 Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) sind weitere Angaben zu den sorgeberechtigten Personen erforderlich.
Änderung des elterlichen Sorgerechts
(Nachweise erforderlich)
Änderung der Kontaktdaten der sorgeberechtigten Personen
Hinweis: Die Mitteilung Ihrer geänderten Anschrift ersetzt nicht die Pflicht zur An-, Um- oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes nach dem Bundesmeldegesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Hierzu ist ein persönliches Erscheinen mit vorheriger "Terminbereinbarung" erforderlich.
Hinweis: Die Mitteilung Ihrer geänderten Anschrift ersetzt nicht die Pflicht zur An-, Um- oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes nach dem Bundesmeldegesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Hierzu ist ein persönliches Erscheinen mit vorheriger "Terminbereinbarung" erforderlich.
Änderung der Angaben zu in Tageseinrichtungen betreuten Geschwisterkindern
Nachname
Vorname
Geburtsdatum
Besuchte Einrichtung
Schulpflicht
Erklärungen
Hinweis:
Sofern Sie Ihre gültige E-Mail-Adresse im entsprechenden Formularfeld angegeben haben, erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.