Einheitsgemeinde
Stadt Tangerhütte
Ordnungsdienste
Bismarckstraße 5
39517 Tangerhütte
Gewerbe- Abmeldung nach § 14 GewO oder § 55 c GewO
Hinweis zur Zuständigkeit
Bitte beachten Sie:
Dieser Onlinedienst kann ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte genutzt werden. Dies trifft zu, sofern die abzumeldende Betriebsstätte im Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte liegt. Anderslautende Anträge können/dürfen mangels Zuständigkeit von der Einheitsgemeinde nicht bearbeitet werden.
Angaben zum Betriebsinhaber
Bei Personengesellschaften (z.B. OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen. Bei juristischen Personen ist in diesem Abschnitt (Felder [4] - [11]) der gesetzliche Vertreter anzugeben. (bei inländischer AG wird auf diese Angaben verzichtet). Die Angaben für weitere gesetzliche Vertreter zu diesen Nummern sind zu ergänzen.
Name
Vorname
Straße, Hausnr.
PLZ
Ort
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
Anschrift der Wohnung
Angaben zum Betrieb
Vertretungsberechtigte Person / Betriebsleiter (nur bei inländischen Aktiengesellschaften, Zweigniederlassungen und unselbständigen Zweigstellen)
Anschriften
Betriebsstätte
Hauptniederlassung
Künftige Betriebsstätte (falls an einem anderen Ort eine Neuerrichtung geplant ist)
Grund
Hinweis: Eine Wiederaufnahme der abgemeldeten Tätigkeit ist erneut anzeigepflichtig.
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