Gaststättengewerbe (dauerhaft) anmelden
Es fehlen Pflichtfeldangaben!

Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte
Amt für Gemeindeentwicklung
- Ordnungsdienste -
Bismarckstraße 5
39517 Tangerhütte

Anzeige des Betriebes eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Hinweis zur Anzeigepflicht
Hinweis:
Wer ein Gaststättengewerbe im stehenden Gewerbe auf Dauer betreiben will, hat dies der örtlich zuständigen Gemeinde (Gewerbeamt) mindestens vier Wochen vor dem Beginn schriftlich anzuzeigen.

Die Anzeigepflicht gilt entsprechend für den Betrieb von Zweigniederlassungen, einer unselbständigen Zweigstelle, die Verlegung der Betriebsstätte, die Erweiterung des Angebotes und die Aufgabe des Betriebes der Betriebsstätte. Anzuzeigen ist ferner, wenn das bisherige Angebot im laufenden Gaststättenbetrieb auf alkoholische Getränke oder auf das Angebot von zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle ausgedehnt werden soll.

Änderungen gegenüber der erstatteten Anzeige sind der örtlich zuständigen Gemeinde (Gewerbeamt) unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Art der Anzeige
Bitte wählen Sie:
Anzeige aufgrund eines Wechsels der geschäftsführenden Personen
Angaben zur antragstellenden Person
Geschlecht
Erfolgt die Antragstellung als gesesetzlicher Vertreter einer juristischen Person (z.B. GmbH, AG, e.V.) bzw. einer Personengesellschaft (KG, oHG, GbR)?
Angaben zur juristischen Person bzw. Personengesellschaft
Anschrift der Firma (Hauptsitz)
Gibt es weitere gesetzliche Vertreter der juristischen Person bzw. der Personengesellschaft?
Angaben zu weiteren gesetzlichen Vertretern
Geschlecht
Sind weitere gesetzliche Vertreter vorhanden?
Geschlecht
Angaben zum dauerhaften Gaststättenbetrieb
Die Anzeige des dauerhaften Gaststättenbetriebs erfolgt für

Grund der Anzeige

Zum Verzehr an Ort und Stelle werden folgende Speisen bzw. Getränke angeboten:
Ist die Nutzung von Shisha gestattet bzw. wird diese angeboten?
Besondere Unterlagen
Hinweis:
Die folgenden Unterlagen sind erforderlich bei Erstanzeige mit Ausschank oder Verkauf von alkoholischen Getränken und bei Änderungsanzeige mit Erweiterung mit Ausschank oder Verkauf von alkoholischen Getränken sowie bei Geschäftsführerwechsel.
Eine behördliche Bescheinigung über die gewerberechtliche Zuverlässigkeit liegt bereits vor (nicht älter als 1 Jahr).
Erklärungen
Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte zur Erfüllung ihrer Aufgaben meine Daten unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) speichert, verarbeitet und diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an die für die Entscheidung zuständige Stelle weiterleitet. Ebenso bin ich mit der rechtskonformen Datenverarbeitung und Speicherung durch die zuständige Stelle einverstanden. Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung in die Verarbeitung und Übermittlung jederzeit gegenüber der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte, Bismarckstraße 5, 39517 Tangerhütte widerrufen kann. Ein Widerruf ist aber nur wirksam für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. Über die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten und die mir nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte habe ich unter "Datenschutz" des Digitalen Rathauses der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte Kenntnis erlangt.
Hinweis:
Sofern Sie Ihre gültige E-Mail-Adresse im entsprechenden Formularfeld angegeben haben, erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
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