Gewerbe-Abmeldung
Es fehlen Pflichtfeldangaben!

Einheitsgemeinde
Stadt Tangerhütte
Ordnungsdienste
Bismarckstraße 5
39517 Tangerhütte

Gewerbe- Abmeldung nach § 14 GewO oder § 55 c GewO

Hinweis zur Zuständigkeit
Bitte beachten Sie:

Dieser Onlinedienst kann ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte genutzt werden. Dies trifft zu, sofern die abzumeldende Betriebsstätte im Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte liegt. Anderslautende Anträge können/dürfen mangels Zuständigkeit von der Einheitsgemeinde nicht bearbeitet werden.

Angaben zum Betriebsinhaber

Bei Personengesellschaften (z.B. OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen. Bei juristischen Personen ist in diesem Abschnitt (Felder [4] - [11]) der gesetzliche Vertreter anzugeben. (bei inländischer AG wird auf diese Angaben verzichtet). Die Angaben für weitere gesetzliche Vertreter zu diesen Nummern sind zu ergänzen.
[1.2] Rechtsform
[3.1] Die Geschäftsbezeichnung ist mit dem im Register eingetragenen Namen identisch
Gibt es weitere gesetzliche Vertreter zu diesen Nummern?
NameVornameStraße, Hausnr.PLZOrtGeburtsdatumStaatsangehörigkeit
[6] Geschlecht
[7.1] Geburtsname abweichend vom Familiennamen?
[10.1] Staatsangehörigkeit

Anschrift der Wohnung

Angaben zum Betrieb

[13] Liegt eine Beteiligung der öffentlichen Hand vor?
Vertretungsberechtigte Person / Betriebsleiter (nur bei inländischen Aktiengesellschaften, Zweigniederlassungen und unselbständigen Zweigstellen)

Anschriften

Betriebsstätte

Ist diese Betriebsstätte die Hauptniederlassung?

Hauptniederlassung

Künftige Betriebsstätte (falls an einem anderen Ort eine Neuerrichtung geplant ist)

[19] Wurde die aufgegebene Tätigkeit im Nebenerwerb betrieben ?
[21] Art des abgemeldeten Betriebes
Sind bei der Geschäftsaufgabe/-übergabe noch Personen beschäftigt (ohne Inhaber)?
[23]

Die Abmeldung wird erstattet für

[24] ein Reisegewerbe

Grund

[25]
[26]
Mit Absenden des vorstehenden Vordruckes versichere ich, dass gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 4 GewAnzV der Absendende mit der im Vordruck angegebenen Person des Anzeigenden identisch ist.

Hinweis: Eine Wiederaufnahme der abgemeldeten Tätigkeit ist erneut anzeigepflichtig.



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