Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte
Amt für Gemeindeentwicklung
- Ordnungsdienste -
Bismarckstraße 5
39517 Tangerhütte
Hundehaltung abmelden
(gemäß § 15 Abs. 4 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren des Landes Sachsen-Anhalt (HundeG LSA) in Verbindung mit der geltenden Hundesteuersatzung der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte)
Hinweis zur Zuständigkeit:
Bitte beachten Sie:
Dieser Onlinedienst kann ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte genutzt werden. Dies trifft zu, sofern der abzumeldende Hund im Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte gehalten wurde. Anderslautende Anträge können/dürfen mangels Zuständigkeit von der Einheitsgemeinde nicht bearbeitet werden.
Angaben zur hundehaltenden Person
Der Hund wurde vor dem 01.03.2009 geboren?
Hier können Sie eine Bescheinigung Ihres Tierarztes bereitstellen. Bei Nutzung eines Smartphones empfehlen wir Ihnen, die Bescheinigung separat zu fotografieren und dann aus der Ordnerstruktur Ihres Smartphones (z.B. Galerie) hinzuzufügen.
Bitte stellen Sie uns die Bescheinigung Ihres Tierarztes bereit. Bei Nutzung eines Smartphones empfehlen wir Ihnen, die Bescheinigung separat zu fotografieren und dann aus der Ordnerstruktur Ihres Smartphones (z.B. Galerie) hinzuzufügen.
Bitte übermitteln Sie uns die Daten zur Person des Käufers bzw. des Empfängers der Schenkung.
Im Falle Ihres Umzuges teilen Sie uns bitte Ihre neue Adresse mit.
Angaben zur Abrechnung der Hundesteuer
Hinweis:
Sofern Sie Ihre gültige E-Mail-Adresse im entsprechenden Formularfeld angegeben haben, erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
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