Sondernutzungsgenehmigung
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Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte
Amt für Gemeindeentwicklung
- Ordnungsdienste -
Bismarckstraße 5
39517 Tangerhütte

Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung

Angaben des Antragstellers:
Angaben zur Sondernutzung

Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung einzureichen.
Bitte beachten Sie die Erläuterungen unten!

Angabe der Einheit:
Erläuterungen zur Sondernutzung
Gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) vom 16.12.2015 liegt eine Sondernutzung vor, wenn die Benutzung der in § 1 der Sondernutzungssatzung bezeichneten Straßen, Gehwege und Plätze nicht vorwiegend dem Verkehr dient, sondern über den Gemeingebrauch hinausgeht geht. Sie bedarf der Erlaubnis nach § 4 der Sondernutzungssatzung. Die Sondernutzung ist gemäß der Gebührensatzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte gebührenpflichtig. Die Satzungen sind auf unserer Internetseite unter www.tangerhuette.de veröffentlicht.
Gemäß Sondernutzungssatzung sind insbesondere nachfolgende Nutzungen erlaubnis- und gebührenpflichtig (keine abschließende Aufzählung):
  • Aufführungen und Veranstaltungen (Dorf-, Vereins- und Stadtfeste)
    z.B. Imbiss- und Getränkewagen, Außengastronomie, Info-Stände, Festzelte, Fahrgeschäfte und Bühnen
  • Ambulante und ortsfeste Verkaufseinrichtungen
  • Waren- und Angebotsanlagen vor der Stätte der Leistung
    z.B. Werbeaufsteller und- anlagen, Fahrradständer
  • Lagerung von Baumaterialien und sonstigen Gegenständen
  • Aufgrabungen und Schachtungen
  • Umgrenzung von Flächen mit Bauzäunen
  • Aufstellung von Containern
  • Plakatierungen
Für einzelne Sondernutzungen ist neben einer täglichen Gebühr auch eine günstigere monatliche oder jährliche Gebühr möglich. Bitte informieren Sie sich anhand der Anlage zur Sondernutzungsgebührensatzung.
Verkehrsregelnde Maßnahmen
Verkehrsregelnde Maßnahmen
(aufgrund von Einschränkungen durch die beantragte Sondernutzung)
Erklärungen
Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte zur Erfüllung ihrer Aufgaben meine Daten unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) speichert, verarbeitet und diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an die für die Entscheidung zuständige Stelle weiterleitet. Ebenso bin ich mit der rechtskonformen Datenverarbeitung und Speicherung durch die zuständige Stelle einverstanden. Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung in die Verarbeitung und Übermittlung jederzeit gegenüber der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte, Bismarckstraße 5, 39517 Tangerhütte widerrufen kann. Ein Widerruf ist aber nur wirksam für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. Über die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten und die mir nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte habe ich unter "Datenschutz" des Digitalen Rathauses der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte Kenntnis erlangt.
Hinweis:
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